Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gebühren
ge|büh|ren [mittelhochdeutsch gebürn, althochdeutsch giburian = geschehen; zukommen] (gehoben):1. als Recht zukommen; zustehen:
ihm, seiner Leistung gebührt Anerkennung;
Die gleiche Unterwürfigkeit, welche man ihm zollen muss, gebührt auch ihr (Thieß, Reich 555);
Dafür gebührt ihm zwar nicht der Karlspreis, wohl aber Dank (Augstein, Spiegelungen 52).
2. sich ↑ "gehören" (5):
sie verhält sich, wie es sich [für eine Aufsteigerin] gebührt;
Endlich war ich, wie es mir entsprach und sich für mich gebührte, allein (Handke, Niemandsbucht 164).
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