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Gebrauchsüberlassung
Ge|brauchs|über|las|sung, die (Rechtssprache):das 2{{link}}Überlassen{{/link}} (1) zum Gebrauch, zur Nutzung:
Das Ziel des Vertrages, die mangelfreie Gebrauchsüberlassung für die im Vertrag bezeichnete Zeit …, konnte in diesem Fall nicht erreicht werden (FR 14. 10. 87, Beilage Leasing).
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