Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Gebot
Ge|bot, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch gebot, althochdeutsch gibot, zu ↑ "gebieten"]:1. moralisches oder religiöses Gesetz, das ein bestimmtes Handeln, Verhalten [allgemein] verbindlich vorschreibt, fordert:
ein göttliches, sittliches, moralisches Gebot;
das oberste Gebot;
ein Gebot halten (erfüllen, nicht übertreten);
das Gebot der Menschlichkeit, Nächstenliebe, der Höflichkeit beachten, befolgen;
die Zehn Gebote (die [zuerst im 2. und 5. Buch Mose formulierten] zehn Gesetze der christlichen Moral);
das erste, sechste Gebot (der Zehn Gebote);
das elfte Gebot (umgangssprachlich scherzhaft verhüllend; das Gebot der Lebensklugheit: »Lass dich nicht erwischen!«);
Die Spitzen der weichen Fellstiefel sind nach oben gebogen, weil ein religiöses Gebot verlangte, dass sie nicht die Erde berühren (Berger, Augenblick 143).
2. von einer höheren Instanz ausgehende Willenskundgebung in schriftlicher oder mündlicher Form, die den Charakter eines Befehls oder einer Anweisung hat:
ein Gebot [miss]achten, befolgen, übertreten;
ein Gebot erlassen;
etwas auf jemandes Gebot hin tun;
Gebot für Fußgänger (Verkehrswesen; durch Gebotszeichen ausgedrückte Vorschrift, dass ein bestimmter Weg o. Ä. nur von Fußgängern benutzt werden soll);
Der Unterricht besteht vorrangig aus Erläuterungen von Geboten und Verboten (Sobota, Minus-Mann 54);
Sie hielt sich an das Gebot ihres Mannes: keine Fragen (Danella, Hotel 136);
☆ zu Gebot[e] stehen (zur Verfügung stehen: ihm steht das Wort, die Kunst der Rede zu Gebote wie kaum einem anderen).
3. Erfordernis, Notwendigkeit:
Besonnenheit ist ein/das Gebot der Stunde;
Als »G. der Vernunft« haben die Verteidigungsminister der Nato die amerikanischen Forschungsarbeiten für ein aus dem Weltraum gelenktes Raketenabwehrsystem (SDI) unterstützt (Vaterland 27. 3. 85, 2).
4. (Kaufmannssprache) Preisangebot des Bieters bei Versteigerungen:
ein höheres Gebot machen, abgeben.
Ge|bot, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch gebot, althochdeutsch gibot, zu ↑ "gebieten"]:1. moralisches oder religiöses Gesetz, das ein bestimmtes Handeln, Verhalten [allgemein] verbindlich vorschreibt, fordert:
ein göttliches, sittliches, moralisches Gebot;
das oberste Gebot;
ein Gebot halten (erfüllen, nicht übertreten);
das Gebot der Menschlichkeit, Nächstenliebe, der Höflichkeit beachten, befolgen;
die Zehn Gebote (die [zuerst im 2. und 5. Buch Mose formulierten] zehn Gesetze der christlichen Moral);
das erste, sechste Gebot (der Zehn Gebote);
das elfte Gebot (umgangssprachlich scherzhaft verhüllend; das Gebot der Lebensklugheit: »Lass dich nicht erwischen!«);
Die Spitzen der weichen Fellstiefel sind nach oben gebogen, weil ein religiöses Gebot verlangte, dass sie nicht die Erde berühren (Berger, Augenblick 143).
2. von einer höheren Instanz ausgehende Willenskundgebung in schriftlicher oder mündlicher Form, die den Charakter eines Befehls oder einer Anweisung hat:
ein Gebot [miss]achten, befolgen, übertreten;
ein Gebot erlassen;
etwas auf jemandes Gebot hin tun;
Gebot für Fußgänger (Verkehrswesen; durch Gebotszeichen ausgedrückte Vorschrift, dass ein bestimmter Weg o. Ä. nur von Fußgängern benutzt werden soll);
Der Unterricht besteht vorrangig aus Erläuterungen von Geboten und Verboten (Sobota, Minus-Mann 54);
Sie hielt sich an das Gebot ihres Mannes: keine Fragen (Danella, Hotel 136);
☆ zu Gebot[e] stehen (zur Verfügung stehen: ihm steht das Wort, die Kunst der Rede zu Gebote wie kaum einem anderen).
3. Erfordernis, Notwendigkeit:
Besonnenheit ist ein/das Gebot der Stunde;
Als »G. der Vernunft« haben die Verteidigungsminister der Nato die amerikanischen Forschungsarbeiten für ein aus dem Weltraum gelenktes Raketenabwehrsystem (SDI) unterstützt (Vaterland 27. 3. 85, 2).
4. (Kaufmannssprache) Preisangebot des Bieters bei Versteigerungen:
ein höheres Gebot machen, abgeben.