Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
gebieten
ge|bie|ten [mittelhochdeutsch gebieten, althochdeutsch gibiotan, zu ↑ "bieten"] (gehoben):1. a) (besonders aufgrund bestimmter Autorität, Macht, Würde) befehlen:
Ruhe, Schweigen gebieten;
Als er sich sogar dazu verstieg, sich und alles … zum Teufel in die Hölle zu wünschen, gebot ihm Frau Tobler Mäßigung (R. Walser, Gehülfe 55);
b) dringend erfordern, verlangen, zu etwas zwingen:
die Situation, die Klugheit gebietet [es]/gebietet [es] dir, etwas zu unternehmen;
etwas gebietet besondere Vorsicht;
es ist Vorsicht geboten (erforderlich, nötig);
seine Ritterlichkeit gebot ihm, auch aus einem sinkenden Schiff nicht auszusteigen (Niekisch, Leben 99);
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Wahlberechtigten gleiches Stimmrecht besitzen (Fraenkel, Staat 360);
Er enthielt sich vorerst jeder Stellungnahme; das gebot ihm nicht nur seine Erfahrung (Kirst, 08/15, 243);
Hier ist also dringend der Eingriff des Chirurgen geboten (Natur 100).
2. a) über jemanden, etwas die Herrschaft ausüben, Befehlsgewalt haben:
über ein Land, eine Armee gebieten;
b) etwas bezwingen, in der Gewalt haben:
über seine Leidenschaften gebieten;
Gebiete deinem Ekel (Th. Mann, Krull 41);
c) über etwas verfügen:
über eine kräftige Stimme, über beträchtliche Mittel gebieten;
Ich geböte über ein Bankkonto von 12 000 Francs (Th. Mann, Krull 290).
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