Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gebarung
Ge|ba|rung, die; -, -en [zu ↑ "gebaren"]:1. (gehoben) Gebaren:
ein paar sehr Alte, denen man nicht die Kräfte zu solcher Gebarung zugetraut haben würde (Nossack, Begegnung 325);
K Ihre Gebarungen und Manieren … waren in den Stadthäusern viel zu breit (Keller, Das Sinngedicht 51).
2. (österreichisch) Buchführung, finanzielle Geschäftsführung:
eine ausgeglichene Gebarung;
einen Einblick in die [geschäftliche, finanzielle] Gebarung einer Firma gewähren;
die Gebarung (den Geschäftsbericht) vorlegen;
Die Rapid-Freunde werden wenig Verständnis aufbringen, wenn die Gebarung des Klubs in Ordnung ist, die Mannschaft jedoch passiv (Presse 17. 7. 69, 6).
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