Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gebärde
Ge|bär|de, die; -, -n [mittelhochdeutsch gebærde, althochdeutsch gibārida = Benehmen, Aussehen, Wesensart, zu mittelhochdeutsch gebæren, althochdeutsch gibāren = sich verhalten, sich aufführen, vgl. ↑ "gebaren"]:1. Bewegung des Körpers, besonders der Arme, Hände, die eine Empfindung, Nachahmung oder Mitteilung ausdrücken soll:
eine beschwichtigende, bittende, leidenschaftliche, abweisende, hilflose, segnende Gebärde;
[gegen jemanden] eine drohende Gebärde machen;
sich durch Gebärden verständigen;
Eine Frau reichte gerade dem Posten mit schüchterner Gebärde den Erlaubnisschein (Müthel, Baum 8);
Ohne sich von seinem Platze zu erheben, machte er mit fürstlich ausladender Gebärde die Herren miteinander bekannt (Thieß, Legende 165);
Plötzlich machte er sich klein und tat eine Gebärde, als streichelte er ein Kind (H. Mann, Stadt 8).
2. (gehoben) äußerlich zum Ausdruck gebrachte innere Haltung; Verhalten und Auftreten, das etwas Bestimmtes ausdrückt:
Gebärde des Wahnsinns;
mit der Gebärde des Staatsmanns auftreten.
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