Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Garantie
Ga|ran|tie, die; -, -n [französisch garantie, zu: garant, ↑ "Garant"]:1. a) Gewähr, Sicherheit:
der Einsatz ist keine Garantie für einen Erfolg;
für die Richtigkeit der Angaben können wir keine Garantie übernehmen;
dass da etwas nicht stimmt, darauf gebe ich dir meine Garantie (umgangssprachlich; das steht für mich außer Zweifel);
ich glaube, er kommt heute, aber ohne Garantie (umgangssprachlich; ganz genau weiß ich es nicht);
wenn du dich nicht beeilst, kommst du unter Garantie (umgangssprachlich; ganz bestimmt, mit Sicherheit) zu spät;
dieser Widerling Fine ist unter Garantie schuldig (Kemelman [Übers.], Dienstag 160);
b) (Kaufmannssprache) vom Hersteller schriftlich gegebene Zusicherung, innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums auftretende Defekte an einem gekauften Gegenstand kostenlos zu beheben:
die Garantie auf, für das Gerät ist abgelaufen;
die Uhr hat ein Jahr Garantie;
das Werk gibt, leistet [eine] Garantie;
die Reparatur geht noch auf Garantie, fällt noch unter die Garantie.
2. a) einen bestimmten Sachverhalt betreffende verbindliche Zusage, [vertraglich festgelegte] Sicherheit:
Garantien gegen Freiheitsbeschränkungen;
Weiter fordert er internationale Garantien für den künftigen Status Jerusalems (Saarbr. Zeitung 3. 10. 79, 1);
dass beide Seiten gewisse Garantien über … das Verhalten Gesamtdeutschlands wünschen (Dönhoff, Ära 94);
b) (Bankwesen) ↑ "Sicherheit" (5), ↑ "Bürgschaft" (1).
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