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Galgenfrist
Gạl|gen|frist, die [eigentlich = die letzte Gnadenfrist, die einem zum Galgen Verurteilten bis zu seiner Hinrichtung gewährt wird]:kurzer Aufschub, letzte Frist, die jemandem vor einem entscheidenden Ereignis noch bleibt oder gewährt wird:
er hat noch zwei Tage Galgenfrist erhalten;
Noch zwei Wochen »Galgenfrist«, um meine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen (K. Mann, Wendepunkt 394);
Er war für ein weiteres Jahr vom Soldatsein befreit, die Galgenfrist war kostbar (Meckel, Suchbild 51).
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