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Fünfprozentklausel
Fünf|pro|zẹnt|klau|sel, die (mit Ziffer: 5-Prozent-Klausel; 5 %-Klausel):Bestimmung, nach der nur solchen Parteien Parlamentssitze zustehen, die mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
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