Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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füglich
füg|lich [spätmittelhochdeutsch vuoclich, vüeclich = schicklich, angemessen]:berechtigterweise; mit Recht; begründeterweise:
nach all dem darf füglich bezweifelt werden, dass …;
man durfte ja füglich annehmen, …;
Man kann sich füglich fragen, welcher … der erfolgreichere war (NZZ 10. 8. 84, 29);
Ob Saul Steinberg … dabei sein wird, darf … füglich bezweifelt werden (Weltwoche 17. 5. 84, 21);
☆ K füglicher Weise (rechtmäßig: dass die Amnestie … die Vollstreckung eines Todesurteils an demselben, füglicher Weise, nicht zulasse [Kleist, Kohlhaas 101]).
füg|lich
nach all dem darf füglich bezweifelt werden, dass …;
man durfte ja füglich annehmen, …;
Man kann sich füglich fragen, welcher … der erfolgreichere war (NZZ 10. 8. 84, 29);
Ob Saul Steinberg … dabei sein wird, darf … füglich bezweifelt werden (Weltwoche 17. 5. 84, 21);
☆ K füglicher Weise (rechtmäßig: dass die Amnestie … die Vollstreckung eines Todesurteils an demselben, füglicher Weise, nicht zulasse [Kleist, Kohlhaas 101]).