Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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freisprechen
frei|spre|chen:1. (Rechtssprache) durch Gerichtsurteil vom Vorwurf der Anklage befreien:
die Angeklagte wurde [mangels Beweises, wegen erwiesener Unschuld] freigesprochen;
Ü vom Vorwurf der Eitelkeit ist er nicht ganz freizusprechen.
2. (Handwerk) nach bestandener Prüfung zum Gesellen bzw. zur Gesellin oder Facharbeiter[in] erklären:
zwanzig Lehrlinge wurden freigesprochen.
frei|spre|chen
die Angeklagte wurde [mangels Beweises, wegen erwiesener Unschuld] freigesprochen;
Ü vom Vorwurf der Eitelkeit ist er nicht ganz freizusprechen.
2. (Handwerk) nach bestandener Prüfung zum Gesellen bzw. zur Gesellin oder Facharbeiter[in] erklären:
zwanzig Lehrlinge wurden freigesprochen.