Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
[F]
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
freikaufen
frei|kau|fen:a) durch einen [Löse]geldbetrag befreien:
einen Entführten, einen Sklaven freikaufen;
den Inhaftierten aus dem Iran freikaufen;
1979 wurde Edda Schönherz von der Bundesrepublik aus »DDR«-Haft freigekauft (Hörzu 18, 1981, 21);
b) sich durch einen Geldbetrag befreien:
die Firma hat sich von der Ausbildungspflicht freigekauft;
Ü sich von einer Schuld freikaufen (sich durch Geld eines Schuldgefühls entledigen);
Danach musste es [= das Land Haiti] sich aber von der Kolonialmacht Frankreich durch millionenschwere Abgaben freikaufen (SZ 19. 11. 2005, 11).
frei|kau|fen
einen Entführten, einen Sklaven freikaufen;
den Inhaftierten aus dem Iran freikaufen;
1979 wurde Edda Schönherz von der Bundesrepublik aus »DDR«-Haft freigekauft (Hörzu 18, 1981, 21);
b)
die Firma hat sich von der Ausbildungspflicht freigekauft;
Ü sich von einer Schuld freikaufen (sich durch Geld eines Schuldgefühls entledigen);
Danach musste es [= das Land Haiti] sich aber von der Kolonialmacht Frankreich durch millionenschwere Abgaben freikaufen (SZ 19. 11. 2005, 11).