Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
freikaufen
frei|kau|fen :a) durch einen [Löse]geldbetrag befreien:
einen Entführten, einen Sklaven freikaufen;
den Inhaftierten aus dem Iran freikaufen;
1979 wurde Edda Schönherz von der Bundesrepublik aus »DDR«-Haft freigekauft (Hörzu 18, 1981, 21);
b) sich durch einen Geldbetrag befreien:
die Firma hat sich von der Ausbildungspflicht freigekauft;
Ü sich von einer Schuld freikaufen (sich durch Geld eines Schuldgefühls entledigen);
Danach musste es [= das Land Haiti] sich aber von der Kolonialmacht Frankreich durch millionenschwere Abgaben freikaufen (SZ 19. 11. 2005, 11).
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