Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
frei geben
frei|ge|ben, frei ge|ben :1. a) aus der Haft oder aus einer Bindung entlassen; jemandem die Freiheit [wieder]geben:
einen Gefangenen freigeben;
ihre Firma gibt sie nicht frei (hält sie in ihrer Stellung fest);
Concita hat mich freigegeben. An dich hat sie mich freigegeben (ihre Bindung zu deinen Gunsten aufgegeben; A. Kolb, Schaukel 91);
b) nicht mehr zurückhalten, zur Verfügung stellen:
die gesperrten Auslandsguthaben, die Akten wurden freigegeben;
der Schiedsrichter gibt den Ball frei (Fußball; lässt das Spiel nach einer Unterbrechung fortsetzen);
Eine ländliche Villa … hatte man … zum Abriss freigegeben (Kronauer, Bogenschütze 59);
es braucht seine Zeit, bis … das Gerät zum Verkauf freigegeben werden kann (Brückenbauer 37, 1985, 22).
2. der Öffentlichkeit, dem freien Gebrauch übergeben:
eine Straße für den Verkehr freigeben;
Ü das große Fenster gibt den Blick auf die Berge frei (lässt die Berge ungehindert sichtbar werden);
Die Gemeinde will den See für Wassersportler … freigeben (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 28).
3. Freizeit gewähren, Urlaub geben:
wegen der Hitze hatte die Lehrerin ihnen freigegeben.
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