Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Freigang
Frei|gang, der:1. (in Bezug auf eine[n] Strafgefangene[n]) das tägliche Verlassen der Haftanstalt ohne Aufsicht zur Berufsausübung im gelockerten Strafvollzug:
Der Geiselnehmer war von einem Freigang aus einem psychiatrischen Krankenhaus in Utrecht nicht zurückgekehrt … (MM 26. 5. 2004, o. S.)
2. Hofgang der Strafgefangenen:
den täglichen Freigang im Gefängnishof dürfen sie nur einzeln antreten (Spiegel 10, 1982, 124).
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