Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Freibrief
Frei|brief, der [spätmittelhochdeutsch vrībrief = Privileg, Pass] (früher):1. Urkunde über eine erteilte Erlaubnis oder Befreiung von einem Verbot:
☆ [k]ein Freibrief für etwas sein; [k]einen Freibrief für etwas darstellen ([nicht] die Erlaubnis in sich schließen, etwas [nach Willkür] zu tun: Karneval ist kein Freibrief für Ehebruch; Ein Ja zur Strafe ist noch lange kein Freibrief für Ungerechtigkeiten [MM 10. 10. 2003, o S.]; Am wichtigsten ist jedoch, dass eine Invasion einen Freibrief für die nächste darstellt [J. Purdy, Amerika o. S.]);
[k]einen Freibrief für etwas haben ([nicht] die besondere Erlaubnis haben, etwas zu tun);
jemandem [k]einen Freibrief für etwas geben/erteilen/ausstellen (jemandem [nicht] volle Freiheit geben, etwas zu tun);
etwas [nicht] als Freibrief für etwas ansehen/betrachten/verstehen (etwas [nicht] für seine Zwecke ausnutzen: sie betrachtet seine Gutmütigkeit als Freibrief für ihre Ansprüche; Allerdings sei dies nicht als Freibrief für ungehemmte Mobilität zu verstehen, so der Münchner Biologe [SZ 9. 6. 97, 709]).
2. Urkunde über die Entlassung aus der Leibeigenschaft.
3. (Geschichte) Urkunde, die jemandes freie Geburt bescheinigt.
Frei|brief, der [spätmittelhochdeutsch vrībrief = Privileg, Pass] (früher):1. Urkunde über eine erteilte Erlaubnis oder Befreiung von einem Verbot:
☆ [k]ein Freibrief für etwas sein; [k]einen Freibrief für etwas darstellen ([nicht] die Erlaubnis in sich schließen, etwas [nach Willkür] zu tun: Karneval ist kein Freibrief für Ehebruch; Ein Ja zur Strafe ist noch lange kein Freibrief für Ungerechtigkeiten [MM 10. 10. 2003, o S.]; Am wichtigsten ist jedoch, dass eine Invasion einen Freibrief für die nächste darstellt [J. Purdy, Amerika o. S.]);
[k]einen Freibrief für etwas haben ([nicht] die besondere Erlaubnis haben, etwas zu tun);
jemandem [k]einen Freibrief für etwas geben/erteilen/ausstellen (jemandem [nicht] volle Freiheit geben, etwas zu tun);
etwas [nicht] als Freibrief für etwas ansehen/betrachten/verstehen (etwas [nicht] für seine Zwecke ausnutzen: sie betrachtet seine Gutmütigkeit als Freibrief für ihre Ansprüche; Allerdings sei dies nicht als Freibrief für ungehemmte Mobilität zu verstehen, so der Münchner Biologe [SZ 9. 6. 97, 709]).
2. Urkunde über die Entlassung aus der Leibeigenschaft.
3. (Geschichte) Urkunde, die jemandes freie Geburt bescheinigt.