Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Fräulein
Fräu|lein, das; -s, -, (umgangssprachlich:) -s [mittelhochdeutsch vrouwelīn (Verkleinerungsform von: vrouwe) = junge Frau vornehmen Standes; erst seit dem 18./19. Jahrhundert auch für bürgerliche Mädchen]:1. a) (veraltet) kinderlose, ledige [junge] Frau (Abk.: Frl.):
ein junges, älteres Fräulein öffnete die Tür;
dieses liebliche Fräulein ist meine Nichte Stella Guardi (Thieß, Legende 50);
Ich bin einmal verheiratet gewesen, ich bin kein Fräulein mehr (Danella, Hotel 48);
b) (umgangssprachlich veraltet) leichtfertiges junges Mädchen; Prostituierte:
Nachdem er alles Geld mit Fräuleins verjubelt hat (MM 5. 12. 70, 6).
2. a) (veraltet) titelähnliche, auch als Anrede verwendete Bezeichnung für eine unverheiratete weibliche Person (Abk.: Frl.):
Fräulein Meier ist nicht zu Hause;
guten Tag, Fräulein Müller!;
sehr geehrtes Fräulein Doktor;
sehr geehrtes gnädiges Fräulein;
Es tut mir leid, schönes Fräulein, dass euer Galan ein solcher Schuft ist (Frisch, Cruz 71);
b) (gehoben veraltend) als Zusatz bei Verwandtschaftsbezeichnungen:
wie geht es Ihrem Fräulein Tochter?;
schöne Grüße an das Fräulein Braut;
c) (umgangssprachlich) kleines ↑ "Mädchen" (1) (oft [scherzhaft] drohend):
nimm dich in Acht, mein liebes Fräulein!;
na, mein Fräulein, was hast du auf dem Herzen?;
d) (umgangssprachlich abwertend, veraltet) Deutsche als Geliebte eines amerikanischen Besatzungssoldaten nach 1945:
»Lili Marleens« wurden dann, in der Besatzungszeit, die deutschen »Fräuleins«, die Ami-Liebchen (Spiegel 4, 1981, 174).
3. (umgangssprachlich veraltet) weibliche Angestellte in einem Dienstleistungsberuf oder im Lehramt (meist als Anrede):
was kostet die Bluse, Fräulein?;
Fräulein, bitte zahlen!;
das Fräulein hat uns eine Strafarbeit aufgegeben;
im ersten Stock, wo wir mit dem Fräulein (dem Kinderfräulein) essen (K. Mann, Wendepunkt 24);
☆ das Fräulein vom Amt (veraltet; die Vermittlerin im Fernsprechverkehr).
4. nicht verheiratete junge Frau aus adliger Familie:
Mein schönes Fräulein, darf ich wagen, meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen? – Bin weder Fräulein, weder schön … (Goethe, Faust I, 2605 ff.);
die Ritter, die durch die Stadt zogen, weinten, dass sie kein Fräulein war (Kleist, Käthchen I, 1);
… dass der Weg zu den Fräuleins durch die Kammermädchens geht (Lessing, Minna III, 2);
Inwärts auf dem Kasten muss der Fräulein … Name stehn (Lessing, Minna II, 2).
Als Anrede für eine erwachsene weibliche Person sollte, unabhängig von Alter, Familienstand und Beruf, immer Frau statt Fräulein gewählt werden. Die Anrede Fräulein ist nur noch üblich, wenn die angesprochene Frau diese Bezeichnung selbst wünscht.
Fräu|lein, das; -s, -, (umgangssprachlich:) -s [mittelhochdeutsch vrouwelīn (Verkleinerungsform von: vrouwe) = junge Frau vornehmen Standes; erst seit dem 18./19. Jahrhundert auch für bürgerliche Mädchen]:1. a) (veraltet) kinderlose, ledige [junge] Frau (Abk.: Frl.):
ein junges, älteres Fräulein öffnete die Tür;
dieses liebliche Fräulein ist meine Nichte Stella Guardi (Thieß, Legende 50);
Ich bin einmal verheiratet gewesen, ich bin kein Fräulein mehr (Danella, Hotel 48);
b) (umgangssprachlich veraltet) leichtfertiges junges Mädchen; Prostituierte:
Nachdem er alles Geld mit Fräuleins verjubelt hat (MM 5. 12. 70, 6).
2. a) (veraltet) titelähnliche, auch als Anrede verwendete Bezeichnung für eine unverheiratete weibliche Person (Abk.: Frl.):
Fräulein Meier ist nicht zu Hause;
guten Tag, Fräulein Müller!;
sehr geehrtes Fräulein Doktor;
sehr geehrtes gnädiges Fräulein;
Es tut mir leid, schönes Fräulein, dass euer Galan ein solcher Schuft ist (Frisch, Cruz 71);
b) (gehoben veraltend) als Zusatz bei Verwandtschaftsbezeichnungen:
wie geht es Ihrem Fräulein Tochter?;
schöne Grüße an das Fräulein Braut;
c) (umgangssprachlich) kleines ↑ "Mädchen" (1) (oft [scherzhaft] drohend):
nimm dich in Acht, mein liebes Fräulein!;
na, mein Fräulein, was hast du auf dem Herzen?;
d) (umgangssprachlich abwertend, veraltet) Deutsche als Geliebte eines amerikanischen Besatzungssoldaten nach 1945:
»Lili Marleens« wurden dann, in der Besatzungszeit, die deutschen »Fräuleins«, die Ami-Liebchen (Spiegel 4, 1981, 174).
3. (umgangssprachlich veraltet) weibliche Angestellte in einem Dienstleistungsberuf oder im Lehramt (meist als Anrede):
was kostet die Bluse, Fräulein?;
Fräulein, bitte zahlen!;
das Fräulein hat uns eine Strafarbeit aufgegeben;
im ersten Stock, wo wir mit dem Fräulein (dem Kinderfräulein) essen (K. Mann, Wendepunkt 24);
☆ das Fräulein vom Amt (veraltet; die Vermittlerin im Fernsprechverkehr).
4. nicht verheiratete junge Frau aus adliger Familie:
Mein schönes Fräulein, darf ich wagen, meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen? – Bin weder Fräulein, weder schön … (Goethe, Faust I, 2605 ff.);
die Ritter, die durch die Stadt zogen, weinten, dass sie kein Fräulein war (Kleist, Käthchen I, 1);
Als Anrede für eine erwachsene weibliche Person sollte, unabhängig von Alter, Familienstand und Beruf, immer Frau statt Fräulein gewählt werden. Die Anrede Fräulein ist nur noch üblich, wenn die angesprochene Frau diese Bezeichnung selbst wünscht.