Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Fraktion
Frak|ti|on, die; -, -en:1. a) [französisch fraction = Bruchteil, Teil < lateinisch fractio = das Brechen; Bruch, zu: fractum, 2. Partizip von: frangere = (zer)brechen] organisatorische Gliederung im Parlament, in der alle Abgeordneten einer Partei oder befreundeter Parteien zusammengeschlossen sind:
die sozialdemokratische, liberale Fraktion;
die Fraktionen des Bundestages;
die Fraktion der CDU/CSU;
die Fraktion tritt zusammen;
eine Fraktion bilden;
Einig waren sich die fünf Fraktionen im Abgeordnetenhaus nur in einem Punkt (taz 30. 9. 2005, 21);
b) Zusammenschluss einer Sondergruppe innerhalb einer Organisation:
Es heißt, auch im Betriebsrat gäbe es zwei Fraktionen (Richartz, Büroroman 148);
In der Ärzteschaft bilden sich Fraktionen (MM 29./30. 6. 74, 14);
c) (österreichisch) [einzeln gelegener] Ortsteil:
im Bergdorf Ebnit, einer Fraktion der Stadtgemeinde Dornbirn (Vorarlberger Nachr. 22. 11. 68, 14).
2. (Chemie) bei einem Trenn- oder Reinigungsverfahren gewonnenes Produkt; Destillat:
Sortierfabriken, die den Müll in seine je verwertbaren Fraktionen auseinanderdividieren sollten (Communale 15. 12.83, 5).
3. (schweizerisch, westösterreichisch, südtirolerisch) [einzeln gelegener] Ortsteil.
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