Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
formalistisch
for|ma|lịs|tisch :den ↑ "Formalismus" (1) betreffend, auf ihm beruhend:
der formalistische Charakter der Rechtsprechung;
man kann diese Dinge nicht so schematisch und formalistisch betrachten;
die Geschäftsordnung handhabte ich nicht streng und formalistisch (W. Brandt, Begegnungen 303).
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