Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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formal
for|mal:1. [lateinisch formalis] die äußere ↑ "Form" (1 a, b, d), die Anlage o. Ä. von etwas betreffend, auf ihr beruhend, zu ihr gehörend:
die formale Anlage, Gestaltung, Struktur, Gliederung eines Dramas;
beide Werke unterscheiden sich in struktureller und formaler Hinsicht;
formale (juristische) Gleichstellung der Frau mit dem Mann;
formale Logik (Philosophie; reine, vom Gegenstand absehende Logik, Lehre von den logischen Formen, besonders die traditionelle, klassische Logik, Lehre von den Begriffen, Urteilen und Schlüssen);
er hat das Problem formal [gut, elegant] gelöst, bewältigt;
Die zuständigen Richter erläuterten, dass … es während des Verfahrens formale Mängel gegeben habe (SZ 10. 9. 2004, 7);
Das Ergebnis müsse aber aus formalen Gründen (wegen der [gesetzlich] vorgeschriebenen ↑ "Form" [1 d]) von einem Landesparteitag bestätigt werden (SZ 1. 10. 2005, 6);
Beim Lesen erinnerte ich mich, dass mir … der dritte (= Brief) … aufhebenswert erschienen war, trotz deutlicher Mängel, die aber nicht so sehr im Formalen als vielmehr in meinem … Wissensstand zu suchen waren (Stern, Mann 47).
2. nur der ↑ "Form" (1 b, d) nach [vorhanden], ohne eigentliche Entsprechung in der Wirklichkeit:
eine formale Wahrung äußerer Gesetzmäßigkeit;
formal im Recht sein;
»Das Bürgermeisteramt wird ab sofort mir unterstellt«, erklärte Schulz … und erwartete … einigen, wenn auch nur formalen Widerstand (Kirst, 08/15, 795);
Natürlich hatte sie diese Rede nur formal an Frau Berger gerichtet, der Inhalt galt Carla Wall (Bastian, Brut 23).
for|mal
die formale Anlage, Gestaltung, Struktur, Gliederung eines Dramas;
beide Werke unterscheiden sich in struktureller und formaler Hinsicht;
formale (juristische) Gleichstellung der Frau mit dem Mann;
formale Logik (Philosophie; reine, vom Gegenstand absehende Logik, Lehre von den logischen Formen, besonders die traditionelle, klassische Logik, Lehre von den Begriffen, Urteilen und Schlüssen);
er hat das Problem formal [gut, elegant] gelöst, bewältigt;
Die zuständigen Richter erläuterten, dass … es während des Verfahrens formale Mängel gegeben habe (SZ 10. 9. 2004, 7);
Das Ergebnis müsse aber aus formalen Gründen (wegen der [gesetzlich] vorgeschriebenen ↑ "Form" [1 d]) von einem Landesparteitag bestätigt werden (SZ 1. 10. 2005, 6);
2. nur der ↑ "Form" (1 b, d) nach [vorhanden], ohne eigentliche Entsprechung in der Wirklichkeit:
eine formale Wahrung äußerer Gesetzmäßigkeit;
formal im Recht sein;
»Das Bürgermeisteramt wird ab sofort mir unterstellt«, erklärte Schulz … und erwartete … einigen, wenn auch nur formalen Widerstand (Kirst, 08/15, 795);
Natürlich hatte sie diese Rede nur formal an Frau Berger gerichtet, der Inhalt galt Carla Wall (Bastian, Brut 23).