Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
förderungswürdig
fọ̈r|de|rungs|wür|dig :[nach dem Gesetz] berechtigt, [staatlich] gefördert zu werden; ↑ "Förderung" (1) verdienend:
förderungswürdige Bauvorhaben;
der Stadtverband … habe das Völklinger Jugendfestival für förderungswürdig erklärt (Saarbr. Zeitung 29./30. 12. 79, 20).
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