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Folgekosten
Fọl|ge|kos|ten :finanzielle Verpflichtungen, die aus bestimmten Tatbeständen, Investitionen oder Ausgaben resultieren:
Die messbaren Folgekosten der jährlich verursachten Umweltschäden … bewegen sich bei acht bis zwölf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (taz 10. 9. 2005, VII).
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