Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
fiduziarisch
fi|du|zi|a|risch [lateinisch fiduciarius] (Rechtssprache):treuhänderisch:
fiduziarisches Geschäft (Treuhandgeschäft, bei dem der Fiduziant dem Fiduziar mehr Rechte überträgt, als er selbst aus einer vorher getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung hat).
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