Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
festsetzen
fẹst|set|zen :1. verbindlich beschließen, bestimmen, festlegen:
Preise, einen Termin für etwas festsetzen;
der Streitwert wurde auf 500 Euro festgesetzt;
sie erschien am festgesetzten Tag;
Den Begriff »deutsch« haben beide, Thomas Mann und Adolf Hitler, neu definiert und festgesetzt (Reich-Ranicki, Th. Mann 91).
2. in Haft nehmen, gefangen setzen:
jemanden wegen Steuerhinterziehung festsetzen;
sie setzten ihn sofort auf dem Kriminalgericht fest (Fallada, Jeder 263).
3.
a) sich ansammeln, haften bleiben:
in den Ritzen hat sich Schmutz festgesetzt;
Ü ein Gedanke setzte sich in, bei mir fest;
die einfachen Metren und Intervalle wollten sich partout nicht in den Jungschauspielerköpfchen festsetzen (Henze, Reiselieder 117);
b) (umgangssprachlich) sich an einem Ort niederlassen:
er hatte sich vor Jahren hier festgesetzt;
der Feind hat sich im Wald festgesetzt (verschanzt);
Sie haben sich in einem der Gebäude widerrechtlich festgesetzt, oder? (Kemelman [Übers.], Dienstag 81).
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