Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
festlegen
fẹst|le|gen :1. verbindlich beschließen, bestimmen, regeln, vorschreiben:
etwas schriftlich, testamentarisch festlegen;
einen Termin, Bestimmungen, ein Programm genau festlegen;
es wurde festgelegt, dass die Kinder jedes zweite Wochenende bei ihm verbringen durften;
gesetzlich, durch Gesetz, in einem Gesetz festgelegte Rechte;
Die jeweils gegebene Regelung legt fest, wer in ihrem Sinne Beamter ist (Fraenkel, Staat 36);
Der Tag lässt sich ziemlich genau festlegen (Gaiser, Jagd 128);
die Hälfte der Mengen, wie sie für die kämpfende Truppe festgelegt waren (Plievier, Stalingrad 47);
Genau wie in der Schule hatten wir einen festgelegten Unterricht und Klassenarbeiten und Hausaufgaben (Leonhard, Revolution 52).
2. sich, jemanden in Bezug auf etwas binden, verpflichten:
du hast dich mit diesen Äußerungen festgelegt;
ich habe mich nicht, auf nichts, (schweizerisch:) über nichts festlegen lassen;
legen Sie mich bitte nicht darauf fest (verlangen Sie von mir keine verbindliche Aussage darüber), dass ich heute noch fertig werde;
Die Wandlungsfähigkeit eines Darstellers …, der … im Filmgeschäft immer … auf »normannischer Kleiderschrank« und Bösewicht festgelegt war (MM 1. 6. 77, 28);
Weitere Morde, auf die man sie festlegen (die man ihr anlasten) wollte, stritt sie jedoch energisch ab (Noack, Prozesse 158).
3. (einen Geldbetrag) langfristig anlegen:
das Geld ist auf mehrere Jahre festgelegt.
4. (selten) ↑ "festmachen" (3):
Mit der Flut gingen wir wieder ankerauf und kamen … im Hafen von Kingston upon Hull an, legten am Bollwerk des alten Marktes fest und verkauften den … Rest unseres Fangergebnisses (Leip, Klabauterflagge 19).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: festlegen