Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
feindlich
feind|lich [mittelhochdeutsch vī(e)ntlich, althochdeutsch fīantlīh]:1. a) auf persönliche Feindschaft zurückgehend, von Feindschaft gekennzeichnet:
eine feindliche Haltung [gegen jemanden/jemandem gegenüber] einnehmen;
eine feindliche Atmosphäre;
feindliche Blicke, Äußerungen;
»Was hast du drinnen getan?« fragt sie feindlich (Remarque, Obelisk 229);
b) in Feindschaft mit jemandem lebend, verfeindet:
zwei feindliche Brüder.
2. zum ↑ "Feind" (2), zum militärischen Gegner gehörend, von ihm ausgehend:
feindliche Stellungen;
das Abhören feindlicher Sender;
ein feindlicher Angriff, Zerstörer;
… würde die Rote Armee vordringen und den Angreifer auf feindlichem Boden zerschmettern (Leonhard, Revolution 90);
Ü Cromme hatte Deutschlands erste »feindliche (gegen den Willen der Unternehmensführung [z. B. durch Erwerb der Aktienmehrheit] durchgeführte) Übernahme« in Szene gesetzt (Woche 28. 3. 97, 3);
Der Versuch des Krupp-Hoesch-Konzerns den Konkurrenten Thyssen feindlich zu übernehmen und dann entsprechend auszuschlachten wird von der Deutschen Bank ja heute noch verteidigt (Woche 11. 4. 97, 7).
3. einem ↑ "Feind" (3) entsprechend:
einer Sache feindlich gegenüberstehen;
Das Grundgesetz aber sei feindlich eingestellt gegenüber einer Auflösung des Bundestags (NZZ 27. 1. 83, 3).
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