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Fehlbelegungsabgabe
Fehl|be|le|gungs|ab|ga|be, die (Amtssprache):monatlicher Betrag, den ein nicht bedürftiger Mieter einer Sozialwohnung zusätzlich zur Miete zu entrichten hat:
als ihm die Stadt Bonn vor Jahren eine höhere Fehlbelegungsabgabe aufdrücken wollte (Woche 3. 1. 97, 5).
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