Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Fassung
Fạs|sung, die; -, -en [mittelhochdeutsch vaʒʒunge = Gefäß; Bekleidung; Schmuck]:1. a) der Befestigung eines Gegenstands (besonders eines Schmucksteins) in etwas dienende, oft kunstvoll ausgearbeitete Umrandung, Einfassung:
die goldene Fassung eines Edelsteins, einer Perle;
die Fassung (das Gestell) der Brille ist verbogen;
b) dem Auffangen, Sammeln von Wasser (besonders eines Brunnens) dienende [ausgemauerte] Umrandung:
eine Quelle mit einer steinernen Fassung umgeben;
c) [genormte] Haltevorrichtung zum Festschrauben oder Festklemmen von elektrischen Glühlampen, Röhren o. Ä., durch die gleichzeitig der elektrische Kontakt hergestellt wird:
die Birne aus der Fassung schrauben;
Eine neue Glühlampe in eine Fassung schrauben (H. Gerlach, Demission 227).
2. a) sprachliche Form, Ausformung; Formulierung:
die Fassung einer Eingabe ändern;
die genaue Fassung (den genauen Wortlaut) eines Gesetzes nicht kennen;
der Beschluss wurde in eine kürzere Fassung gebracht;
… wie eng solche Irrtümer oft mit … zu unbestimmten weiten Fassungen (Definitionen) des Instinktbegriffs zusammenhängen (Lorenz, Verhalten I, 283);
b) durch entsprechende Ausarbeitung oder bearbeitende Gestaltung entstandene Form, Art der formalen und inhaltlichen Gestaltung eines künstlerischen, wissenschaftlichen o. ä. Werkes:
die erste, ursprüngliche, letzte Fassung eines Romans, einer Abhandlung;
der französische Film läuft in deutscher Fassung;
Erst 1930 habe er auf diese Lieder wieder zurückgegriffen, um ihnen eine endgültige Fassung zu geben (Melos 3, 1984, 70).
3. (Kunstwissenschaft) farbige Bemalung bzw. Vergoldung einer Skulptur aus Holz oder auch Stein (besonders im Mittelalter und im Barock).
4. Selbstbeherrschung; Haltung:
die Fassung bewahren, behalten, verlieren;
sie gewann ihre Fassung zurück;
er ist durch nichts aus der Fassung zu bringen;
sie war völlig außer Fassung;
trags mit Fassung!;
nach Fassung ringen;
nie durfte er sich vergessen, nie aus der Fassung geraten, nie die Beherrschung verlieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 33).
5. (selten)
a) das ↑ {{link}}Fassen{{/link}} (1):
die Fassung voreiliger Beschlüsse (Fraenkel, Staat 234);
b) das geistige Erfassen, ↑ {{link}}Fassen{{/link}} (10 a):
die Fassung eines komplizierten Sachverhaltes.
6. a) Fassungsvermögen:
Aluminiumgetreidesilo mit Auslauftrichter zu verkaufen. 120 t Fassung (Saarbr. Zeitung 15./16. 12. 79, 7);
b) 1"Ladung" (1 b):
Joana … schaltet knirschfrei, lässt den Motor aufjaulen, übergibt die Fassung Schüttgut ohne Krümelei dem bereitstehenden Kipper (Köhler, Hartmut 77).
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