Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Familienrecht
Fa|mi|li|en|recht, das:1. Teil des bürgerlichen Rechts, der sich mit der ↑ "Familie" (1 a), der rechtlichen Stellung von Familienmitgliedern, Verwandten, Vormund und Mündel o. Ä. befasst.
2. eines der Rechte, die Familien zustehen:
Die Charta der Familienrechte vom 24. November 1983 der römischen Bischofssynode formuliert grundlegende Rechte, die mit der Familie verbunden sind (SZ 21. 10. 2002, 50).
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