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Familienpass
Fa|mi|li|en|pass, der:1. Pass, der für mehrere Familienmitglieder (darunter stets mindestens ein Elternteil) ausgestellt wird.
2. (bis 1998 von der Deutschen [Bundes]bahn ausgestellter) Ausweis, auf den kinderreiche Familien ermäßigte Fahrkarten erhalten:
Familien mit mindestens drei Kindern erhalten vom 1. Mai an mit einem »Familienpass« erhebliche Fahrpreisermäßigungen auf Schienen- und Busstrecken (Welt 23. 4. 86, 18).
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