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Familiengericht
Fa|mi|li|en|ge|richt, das:1. Gericht, das für Fragen des Familienrechts zuständig ist:
Hierfür wird speziell die Institution des »Familiengerichts« geschaffen (MM 29. 3. 73, 1).
2. (umgangssprachlich) Familienrat.
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