Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Fallrecht
Fạll|recht, das:↑ "Recht" (1 a), das auf den richterlichen Entscheidungen bei einzelnen exemplarischen Fällen beruht, sich künftig an diesen ausrichtet und durch sie fortgebildet wird (z. B. das angloamerikanische Recht).
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