Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
fällig
fạ̈l|lig [mittelhochdeutsch vellec, vellic = fallend; baufällig; zur Zahlung verpflichtet, althochdeutsch fellīg = fallend, eingestürzt]:a) zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich, bezahlt zu werden:
fällige, fällig gewordene Wechsel;
der Betrag ist, wird am, [bis] zum 1. April fällig;
die Bank hat den Kredit fällig gestellt (Kaufmannssprache, Bankwesen; hat den Kreditvertrag gekündigt und für die Rückzahlung der [Rest]schuld einen bestimmten Termin festgesetzt);
Bald hätt' ich's vergessen. Die Miete ist übermorgen fällig (Brot und Salz 291);
b) [seit längerer Zeit] notwendig, zur Erledigung anstehend:
die längst fällige Reform des Schulwesens;
das Urteil ist am Freitag fällig;
immer wenn er zu spät nach Hause kommt, ist ein Streit fällig;
der Kerl ist heute Abend fällig! (salopp; ich werde ihn mir vornehmen);
Die fällige Züchtigung mit dem Stock ertrug er ohne Schmerzensäußerung (Süskind, Parfum 35);
c) zu einem bestimmten Zeitpunkt erwartet:
der Schnellzug ist in 4 Minuten fällig;
das Schiff ist längst fällig (ist überfällig).
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