Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
fällen
fạ̈l|len [mittelhochdeutsch vellen, althochdeutsch fellan = fallen machen, zu Fall bringen, umwerfen, Veranlassungswort zu ↑ "fallen"]:1. durch Hauen, Sägen o. Ä. zum Fallen bringen; umschlagen; umhauen:
Bäume, Holz fällen;
Ü nicht ruhen, bis der Gegner gefällt (zu Fall gebracht, gestürzt) ist;
die Wälder werden keineswegs nur um des Nutzholzes willen gefällt (Gruhl, Planet 85);
es (= das Fleckfieber) hatte ihn … wie einen Stier gefällt (Hilsenrath, Nacht 480).
2. (Militär) zum Angriff senken, nach vorn richten:
das Bajonett fällen;
mit gefälltem Gewehr.
3. (als gültig) aussprechen, verkünden:
einen Schiedsspruch, ein Urteil [über jemanden, etwas] fällen;
Nein, nein, da war keiner in der Lage, Entscheidungen zu fällen (zu treffen; Ossowski, Liebe ist 256).
4. (Chemie) das Ausscheiden, Absondern eines gelösten Stoffes in Form von Tropfen, Flocken, Kristallen aus einer Lösung bewirken; ausfällen:
ein Salz, Metall aus einer Lösung fällen.
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