Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
fahruntüchtig
fahr|un|tüch|tig :1. ↑ "Fahruntüchtigkeit" (1) aufweisend, sie betreffend, davon zeugend:
Bundesärztekammer gegen Meldepflicht bei fahruntüchtigen Personen (MM 16. 8. 79, 12);
Warnung vor gefährlichem Restalkohol. Er macht fahruntüchtig (NNN 24. 3. 87, 5).
2. aufgrund technischer Mängel einwandfreies Fahren nicht mehr gewährleistend:
Die Feuerwehr Wadgassen musste … ausrücken, um ein fahruntüchtiges und unbeleuchtetes Unfallfahrzeug abzusichern (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 20).
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