Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Expromission
Ex|pro|mis|si|on, die; -, -en [zu lateinisch expromissum, 2. Partizip von: expromittere = etwas für einen anderen zusagen] (Rechtssprache veraltet):den ursprünglichen Schuldner befreiende Übernahme der Schuld durch einen Dritten.
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