Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
exmittieren
ex|mit|tie|ren [lateinisch e(x)mittere (2. Partizip: e(x)missum) = fortschicken, herauswerfen, zu: mittere, ↑ "Mission"]:1. (Rechtssprache) durch gerichtlich angeordnete Zwangsräumung aus einer Wohnung, von einem Grundstück weisen.
2. (bildungssprachlich selten) hinauswerfen, hinaussetzen, hinausbefördern:
Womit er nicht sagte, dass sie exmittiert würde, sobald er zurückkäme. Im Gegenteil. Er wünschte, dass sie hierbliebe (Bieler, Mädchenkrieg 503).
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