Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
exkulpieren
ex|kul|pie|ren (Rechtssprache, bildungssprachlich):vom Vorwurf des Verschuldens entlasten, befreien; rechtfertigen:
der Täter wurde durch das psychiatrische Gutachten exkulpiert;
er kann sich nicht exkulpieren;
Können sich die Eltern exkulpieren, brauchen sie nicht zu zahlen, andernfalls haften sie allein (Bergsträßer Anzeiger 9. 1. 70, 6);
Wenn du dich bei deinem Gott dafür exkulpieren möchtest (Rolf Schneider, November 254).
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