Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
eximieren
ex|i|mie|ren [lateinisch eximere = herausnehmen; befreien, entheben, zu: emere = nehmen] (Rechtssprache):von einer Verbindlichkeit, besonders von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates, befreien.
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