Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
exemt
ex|ẹmt [zu lateinisch exemptum, 2. Partizip von: eximere, ↑ "eximieren"]:1. (Rechtssprache) von einer gesetzlichen Pflicht, einer Verbindlichkeit befreit.
2. (von Klöstern und anderen kirchlichen Einrichtungen) aus dem normalen kirchlichen Verband ausgegliedert und einem höheren oder besonders eingesetzten Geistlichen unterstellt.
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