Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Exekution
Ex|e|ku|ti|on, die; -, -en [ursprünglich = Ausführung einer Anordnung < lateinisch ex(s)ecutio = Ausführung, Vollstreckung, zu: ex(s)equi (2. Partizip: ex(s)ecutum) = aus-, durchführen]:1. a) Hinrichtung:
die [standrechtliche] Exekution [des Verurteilten] vornehmen;
b) (Rechtssprache veraltet) Bestrafung (gemäß Urteil):
K So merkte er kaum auf, als man ihm die Nachricht brachte, es sollte in dem Schlosshofe eine Exekution vorgehen und ein Knabe gestäupt werden, der sich eines nächtlichen Einbruchs verdächtig gemacht habe (Goethe, Lehrjahre III, 9).
2. (bildungssprachlich) Durchführung einer besonderen Aktion:
die Exekution (Vollstreckung) des [Todes]urteils verschieben;
(Sportjargon:) die Exekution [des Strafstoßes] übernehmen, vornehmen.
3. (österreichische Amtssprache, sonst veraltet) Pfändung:
die Exekution des Schuldners;
K Drei Taler Zins von der Witwe Müller, gegen die muss Er um Exekution anrufen (Iffland, Die Hagestolzen II, 1).
4. Abteilung, Truppe o. Ä., die den Auftrag hat, eine Exekution (1 b) durchzuführen:
So sind die beiden Exekutionen schon aufgebrochen (Goethe, Götz III).
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