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Exceptio plurium
Ex|cẹp|tio plu|ri|um, die; - -, -nes […'t̮si̯o:ne:s] - [zu lateinisch plurium, Genitiv Plural von: plus = mehr] (Rechtssprache):Einrede des Vaters eines unehelichen Kindes, dass die Mutter in der Zeit der Empfängnis mit mehreren Männern verkehrt habe.
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