Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
evinzieren
evin|zie|ren [lateinisch evincere (2. Partizip: evictum) = völlig besiegen, spätlateinisch als juristisches Fachwort = (auf gerichtlichem Wege) wiedererlangen] (Rechtssprache):jemandem durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, weil ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
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