Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Evidenz
Evi|dẹnz, die; -, -en:1. [lateinisch evidentia] (bildungssprachlich)
a) das Evidentsein; unmittelbare und vollständige Einsichtigkeit, Deutlichkeit, Gewissheit:
die Evidenz dieser Tatsache;
daraus folgt mit [absoluter] Evidenz, dass …;
b) (selten) etwas Evidentes:
gesellschaftliche Evidenzen können damit nicht durchsichtig gemacht werden (Raddatz, Traditionen I, 35).
2. (österreichische Amtssprache) handliche, klare Übersicht:
☆ in Evidenz halten (österreichische Amtssprache: 1. etwas, z. B. eine Liste, auf dem Laufenden halten. 2. registrieren, [in einer Liste] führen, übersichtlich zusammenstellen. 3. im Auge behalten, vormerken).
Evi|dẹnz, die; -, -en:1. [lateinisch evidentia] (bildungssprachlich)
a)
die Evidenz dieser Tatsache;
daraus folgt mit [absoluter] Evidenz, dass …;
b) (selten) etwas Evidentes:
gesellschaftliche Evidenzen können damit nicht durchsichtig gemacht werden (Raddatz, Traditionen I, 35).
2. (österreichische Amtssprache) handliche, klare Übersicht:
☆ in Evidenz halten (österreichische Amtssprache: 1. etwas, z. B. eine Liste, auf dem Laufenden halten. 2. registrieren, [in einer Liste] führen, übersichtlich zusammenstellen. 3. im Auge behalten, vormerken).