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Erzwingungsstreik
Er|zwịn|gungs|streik, der:nach dem Scheitern von Tarifverhandlungen [und Schlichtungsverfahren] ausgerufener Streik, der die Arbeitgeberseite dazu zwingen soll, in neuen Verhandlungen neue Tarifangebote vorzulegen:
Anders als der sogenannte Erzwingungsstreik, der – wie jetzt im öffentlichen Dienst – nach dem Scheitern von Tarifverhandlungen unbefristet ausgerufen wird, sind Warnstreiks von vorneherein zeitlich befristet (Rheinpfalz 6. 5. 92, 3).
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