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Erziehungsurlaub
Er|zie|hungs|ur|laub, der (umgangssprachlich, sonst veraltend):(maximal drei Jahre dauernde) Freistellung von der Arbeit für Arbeitnehmer[innen] ab der Geburt des Kindes.
Seit 2001 lautet die offizielle Bezeichnung vonseiten des Gesetzgebers Elternzeit, um die Erziehungsleistung nicht als Urlaub abzuwerten.
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