Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
erweisen
er|wei|sen [mittelhochdeutsch erwīsen = anweisen; reflexiv = sich zeigen, kundtun]:1. nachweisen, beweisen:
jemandes Unschuld erweisen;
es ist noch nicht erwiesen, ob er recht hat;
er wurde wegen erwiesener Unschuld freigesprochen;
etwas als erwiesen ansehen;
eine statistisch längst erwiesene Tatsache (NZZ 14. 3. 85, 25).
2. sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jemand, etwas) herausstellen:
sich dankbar gegen jemanden erweisen;
die Nachricht hat sich als falsch erwiesen;
du hast dich als wahrer Freund erwiesen;
Obwohl … ihre (= der Kriegsschiffe) Sinnlosigkeit sich in zwei Kriegen erwiesen hat (Gregor-Dellin, Traumbuch 113).
3. zuteilwerden lassen, bezeigen:
jemandem Achtung, einen Gefallen erweisen;
du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen;
für die erwiesene Teilnahme danken.
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