Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
erübrigen
er|üb|ri|gen [zu ↑ "übrig"; im 16. Jahrhundert in der Kanzleisprache für älter erübern]:1. durch Sparsamkeit gewinnen, einsparen, übrig behalten:
Geld, Lebensmittel, einen größeren Betrag erübrigen;
so viel kann ich nicht erübrigen;
können Sie etwas Zeit für mich erübrigen? (haben Sie etwas Zeit für mich?).
2. überflüssig sein:
weitere Nachforschungen erübrigen sich;
es erübrigt sich, näher darauf einzugehen;
das hat sich jetzt alles erübrigt (das ist jetzt alles nicht mehr nötig).
3.es erübrigt [noch] … (Papierdeutsch, veraltend; es ist noch erforderlich …: Es erübrigt, uns noch die … Aufklärung zu geben, warum das schlafende Ich überhaupt die Aufgabe der Traumarbeit auf sich nimmt [Freud, Abriß 37]).
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