Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
erteilen
er|tei|len [mittelhochdeutsch erteilen, althochdeutsch irteilen = Recht zuteilen, ein Urteil sprechen]:aufgrund seiner Funktion oder einer Berechtigung geben, zuteilwerden lassen, zukommen lassen:
jemandem einen Rat, einen Befehl, eine Vollmacht, eine Auskunft, eine Genehmigung, einen Tadel, eine Rüge, einen Verweis, eine Lektion, einen Denkzettel erteilen;
dem Vorstand wurde Entlastung erteilt;
er erteilt keinen Unterricht mehr (er unterrichtet nicht mehr);
Einem Fotografen, der ihn beim Verlassen des Ateliers auf dem Filmgelände ablichtet, ohne zuvor sein Einverständnis eingeholt zu haben, lässt er kurzerhand Hausverbot erteilen (Herzen 314);
Einer verdachtsunabhängigen Beobachtung der Mitarbeiter erteilten die Richter eine klare Absage (ct 15, 2004, 58).
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