Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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erstatten
er|stạt|ten [mittelhochdeutsch erstaten, zu ↑ "Statt"]:1. (Unkosten o. Ä.) zurückzahlen, ersetzen, vergüten:
alle Auslagen, Unkosten werden erstattet;
die Firma erstattete ihr das Fahrgeld.
2. drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etwas in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird:
gegen jemanden Anzeige erstatten (jemanden anzeigen);
jemandem Bericht über etwas erstatten (jemandem etwas sachlich berichten);
Meldung erstatten (etwas offiziell melden).
er|stạt|ten
alle Auslagen, Unkosten werden erstattet;
die Firma erstattete ihr das Fahrgeld.
2. drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etwas in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird:
gegen jemanden Anzeige erstatten (jemanden anzeigen);
jemandem Bericht über etwas erstatten (jemandem etwas sachlich berichten);
Meldung erstatten (etwas offiziell melden).