Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Ermächtigungsgesetz
Er|mạ̈ch|ti|gungs|ge|setz, das (Verfassungswesen):Gesetz, das (in Notzeiten) gewisse Rechte der Gesetzgebung vom Parlament auf die Regierung überträgt:
durch die Ausschaltung eines eingeschüchterten Reichstags im Ermächtigungsgesetz vom 24. 3. 1933 (Fraenkel, Staat 207);
Ü Voßmeier (= Bundesgeschäftsführer des Deutschen Feuerwehrverbandes) spricht deshalb schon von einem »E. für den Innenminister« (Spiegel 45, 1984, 59).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Ermächtigungsgesetz